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Tips & Tricks

Datum: May 24, 2007 11:50:45 AM
Mautgebühren:
 
Bei Befahrung der Autobahnen in Österreich ist eine Mautgebühr zu zahlen.
Kategorie 1: PKW, Wohnwagengespann, Motorrad, Wohnmobil
(alle Fahrzeuge bis max. 3,5 t zul. Gesamtgewicht)
 
Tarife ab 01.09.2002:
Arlberg-Schnellstraße: EUR 8,50
Brenner:                                  EUR 8,-
Karawankentunnel:                  EUR 6,50
Phyrn-Gleinalmtunnel:  EUR 7,50
Phyrn-Bosrucktunnel:  EUR 4,50
Tauernautobahn:                      EUR 9,50 
 
Es sind nur die wichtigsten Strecken erfasst.  
 
Vignettenpflicht:
Für die Benutzung von Autobahnen oder Schnellstraßen ist eine Vignette, die auf der Windschutzscheibe anzubringen ist, erforderlich. Achtung: Bei Nichtbeachtung können Ihnen hohe Geldbußen entstehen!
 
Die Vignettenpreise gliedern sich nach den unterschiedlichen Zeiträumen (Preise ab 01.01.2002):
-         Jahresvignette: EUR 72,60 (PKW)
-         2-Monatsvignette:        EUR 21,80 (PKW)
-         10-Tagesvignette:        EUR 7,60   (PKW)
 
 
Die Vignetten sind u.a. bei den Automobilclubs in Österreich, Deutschland und in der Schweiz sowie bei grenznahen Tankstellen erhältlich. In Österreich sind diese u.a. auch in Postämtern und Tabakläden zu kaufen. 
 
Verkehrsbestimmungen:
 
Höchstgeschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts. 100 km/h (PKW)
Autobahnen: 130 km/h (PKW)
 
Es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
 
Achtung: In der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr gilt auf (fast) allen Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h
 
Achtung Falschparker: Deutschland und Österreich haben ein bilaterales Abkommen, welches besagt, dass Bußgelder, die EUR 25,- übersteigen vom Heimatland des Fahrzeughalters eingehoben werden. Die Behörden in Deutschland treiben Bußgelder, die in Österreich verhängt wurden und EUR 25,- übersteigen, im Auftrag Österreichs ein und umgekehrt. Vorsicht: Diese Grenze wird beim Falschparken mit einigen Mahngebühren schnell überstiegen.
 
Promillegrenze 0,5:
-         Kindern ist im jeden Fall das Überqueren der Straße zu ermöglichen
-         80 m vor und nach Bahnübergängen gilt Überholverbot.
-         Hält man an, obwohl man Vorfahrt hätte, verliert man das Vorfahrtsrecht
-         Gelbe Zick-Zack-Linien auf der Straße bedeuten absolutes Halte- und Parkverbot
-         Telefonieren durch den Fahrzeuglenker während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtung
 
 Währung und Zahlungsmittel
 
Offizielle Währungseinheit ist seit dem 1. Januar 2002 der Euro zu 100 Cents, der den österreichischen Schilling zu 100 Groschen als alleiniges Zahlungsmittel ablöste.
Kreditkarten werden fast überall akzeptiert.